PKW

Die Führerscheinklasse für PKW teilt sich in nachfolgende Unterklassen:

  • B
    • Kraftfahrzeuge bis 3,5 T zulässigem Gesamtgewicht
    • Anhänger mit folgenden Spezifikationen dürfen gezogen werden:
      • Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht Anhänger über 750 kg wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht größer als das Leergewicht des PKWs und das Gesamtgewicht des Zuges nicht 3,5 T übersteigt

      Besonderheiten: beinhaltet Führerscheinklasse: M, L, S
  • BE
    • Anhänger mit folgenden Spezifikationen dürfen gezogen werden:
      • Ahänger über 750 kg wenn das zulässige Gesamtgewicht das Leergewicht des PKWs übersteigt Anhänger über 750 kg wenn das Leergewicht des PKW nicht überschritten wird aber das Gesamtgewicht des Zuges über 3,5 T ist
Das Mindestalter der Führerscheine B und BE liegt bei 18 Jahren.
Durch die Einführung des begleitenden Fahrens ist bereits der Erwerb mit 17 Jahren möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier!

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungs - bzw. Prüfungsdauer unterscheidet sich wie nachfolgend beschrieben je nach Fahrzeugklasse.
  • B

    • Theorethische Ausbildung
      • 12 Doppelstunden dauert der Grundstoff. Hinzu kommen 2 Doppelstunden Zusatzstoff.


    • Theorethische Prüfung
      • Bei Ersterteilung: Ein Fragebogen mit 30 Fragen, bei dem maximal 10 Fehlerpunkte erzielt werden dürfen.

        Bei Erweiterung: Ein Fragebogen mit 20 Fragen, bei dem maximal 6 Fehlerpunkte erzielt werden dürfen.


    • Praktische Ausbildung
      • Die Ausbildung wird nach der Fahrschülerausbildungsverordnung vollzogen, weswegen die Anzahl der Fahrstunden von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschrittes abhängt. Hinzu kommen 5 Fahrstunden Überlandfahrt, 4 Fahrstunden Autobahnfahrt und 3 Fahrstunden Nachtfahrt.


    • Praktische Prüfung
      • Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt 45 Minuten. In dieser Zeit wird eine Sicherheitskontrolle und das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften geprüft. Hierzu zählen auch Autobahnen und Kraftfahrtstraßen.

  • BE

    • Theorethische Ausbildung
      • Eine Theorethische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.


    • Theorethische Prüfung
      • Die Theorieprüfung entfällt.


    • Praktische Ausbildung
      • Die Ausbildung wird nach der Fahrschülerausbildungsverordnung vollzogen, weswegen die Anzahl der Fahrstunden von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschrittes abhängt. Hinzu kommen 3 Fahrstunden Überlandfahrt, 1 Fahrstunden Autobahnfahrt und 1 Fahrstunden Nachtfahrt.


    • Praktische Prüfung
      • Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt 45 Minuten. In dieser Zeit wird eine Sicherheitskontrolle, das Verbinden und Trennen und das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften geprüft. Hierzu zählen auch Autobahnen und Kraftfahrtstraßen.