Führerschein ab 17

Seit dem 1. März 2007 gibt es in Thüringen die Möglichkeit den Führerschein für die Klasse B oder BE bereits ab 17 Jahren zu erwerben.
Hierbei muss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine weitere Person als Begleitung fungieren.

Diese Person muss:
  • 30 Jahre alt sein.
  • mindestens 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins sein.
  • weniger als 4 Punkte in der Flensburger Kartei haben.
Diese Fahrerlaubnis gilt ausschließlich in Deutschland und nicht im Ausland. Bei Fahren ohne Begleitperson droht Entzug der Prüfbescheinigung.