Zweirad

Als Zweirad verstehen sich folgende Führerscheinklassen:

  • Mofa
    • Einsitzer
    • maximal 25 km/h
    • maximal 50 cmm

    • Besonderheiten: Das Mindestalter beträgt 15 Jahre

  • M (Kleinkrafträder)
    • maximal 45 km/h
    • maximal 50 ccm

    • Besonderheiten: Das Mindestalter beträgt 16 Jahre

  • A1 (Leichtkrafträder)
    • maximal 80 km/h bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
    • maximal 125 ccm
    • maximal 11 kW Motorleistung

    • Besonderheiten: Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
      beinhaltet Führerscheinklasse M

  • A beschränkt (Mittelschwere Krafträder)
    • maximal 25 KW Motorleistung
    • maximal 6,25 KG Leermasse pro kW
    • 2 Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis dürfen alle Krafträder geführt werden.

    • Besonderheiten: Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
      beinhaltet Führerscheinklasse A1, M

  • A unbeschränkt (Schwere Krafträder)
    • über 25 kW bzw. 6,25 KG Leermasse pro kW

    • Besonderheiten: Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
      beinhaltet Führerscheinklasse A beschränkt, A1, M

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungs - bzw. Prüfungsdauer unterscheidet sich wie nachfolgend beschrieben je nach Fahrzeugklasse.
  • Mofa

    • Theorethische Ausbildung
      • 6 Doppelstunden in einem speziellen Kurs oder zusammen mit Teilnehmern der Klassen M, A1 und A.


    • Theorethische Prüfung
      • Ein Fragebogen mit 20 Fragen, bei dem maximal 7 Fehlerpunkte erzielt werden dürfen.


    • Praktische Ausbildung
      • Die Dauer der Grundausbildung beträgt 90 Minuten.


    • Praktische Prüfung
      • Ein Ablegen der praktischen Prüfung ist nicht notwendig.


  • M (Kleinkrafträder)

    • Theorethische Ausbildung
      • 12 Doppelstunden dauert der Grundstoff. Hinzu kommen 2 Doppelstunden Zusatzstoff.


    • Theorethische Prüfung
      • Ein Fragebogen mit 30 Fragen, bei dem maximal 10 Fehlerpunkte erzielt werden dürfen.


    • Praktische Ausbildung
      • Die Ausbildung wird nach der Fahrschülerausbildungsverordnung vollzogen, weswegen die Anzahl der Fahrstunden von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschrittes abhängt.


    • Praktische Prüfung
      • Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt 30 Minuten. In dieser Zeit wird eine Sicherheitskontrolle und das Fahren innerhalb von Ortschaften geprüft.

  • A1 (Leichtkrafträder)

    • Theorethische Ausbildung
      • 12 Doppelstunden dauert der Grundstoff. Hinzu kommen 4 Doppelstunden Zusatzstoff.


    • Theorethische Prüfung
      • Ein Fragebogen mit 30 Fragen, bei dem maximal 10 Fehlerpunkte erzielt werden dürfen.


    • Praktische Ausbildung
      • Die Ausbildung wird nach der Fahrschülerausbildungsverordnung vollzogen, weswegen die Anzahl der Fahrstunden von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschrittes abhängt. Hinzu kommen 5 Fahrstunden Überlandfahrt, 4 Fahrstunden Autobahnfahrt und 3 Fahrstunden Nachtfahrt.


    • Praktische Prüfung
      • Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt 45 Minuten. In dieser Zeit wird eine Sicherheitskontrolle und das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften geprüft. Hierzu zählen auch Autobahnen und Kraftfahrtstraßen.

  • A beschränkt (Mittelschwere Krafträder)

    • Theorethische Ausbildung
      • 12 Doppelstunden dauert der Grundstoff. Hinzu kommen 4 Doppelstunden Zusatzstoff.


    • Theorethische Prüfung
      • Bei Ersterteilung muss ein Fragebogen mit 30 Fragen ausgefüllt werden, bei dem maximal 10 Fehlerpunkte erzielt werden dürfen.

        Sollte der Führerschein eine Erweiterung darstellen muss ein Fragebogen mit 20 Fragen ausgefüllt werden, bei dem maximal 6 Fehlerpunkte erzielt werden dürfen.


    • Praktische Ausbildung
      • Die Ausbildung wird nach der Fahrschülerausbildungsverordnung vollzogen, weswegen die Anzahl der Fahrstunden von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschrittes abhängt. Hinzu kommen 5 Fahrstunden Überlandfahrt, 4 Fahrstunden Autobahnfahrt und 3 Fahrstunden Nachtfahrt.

        Bei Vorbesitz von A1 reduzieren sich die Sonderfahrstunden auf 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn und 1 Fahrstunde bei Dunkelheit.


    • Praktische Prüfung
      • Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt 60 Minuten. In dieser Zeit wird eine Sicherheitskontrolle und das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften geprüft. Hierzu zählen auch Autobahnen und Kraftfahrtstraßen.

  • A unbeschränkt (Schwere Krafträder)

    • Theorethische Ausbildung
      • 12 Doppelstunden dauert der Grundstoff. Hinzu kommen 4 Doppelstunden Zusatzstoff.


    • Theorethische Prüfung
      • Bei Ersterteilung muss ein Fragebogen mit 30 Fragen ausgefüllt werden, bei dem maximal 10 Fehlerpunkte erzielt werden dürfen.

        Sollte der Führerschein eine Erweiterung darstellen muss ein Fragebogen mit 20 Fragen ausgefüllt werden, bei dem maximal 6 Fehlerpunkte erzielt werden dürfen.


    • Praktische Ausbildung
      • Die Ausbildung wird nach der Fahrschülerausbildungsverordnung vollzogen, weswegen die Anzahl der Fahrstunden von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschrittes abhängt. Hinzu kommen 5 Fahrstunden Überlandfahrt, 4 Fahrstunden Autobahnfahrt und 3 Fahrstunden Nachtfahrt.

        Bei Vorbesitz von A1 reduzieren sich die Sonderfahrstunden auf 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn und 1 Fahrstunde bei Dunkelheit.


    • Praktische Prüfung
      • Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt 60 Minuten. In dieser Zeit wird eine Sicherheitskontrolle und das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften geprüft. Hierzu zählen auch Autobahnen und Kraftfahrtstraßen.