Traktor

Die Führerscheinklasse Traktor ermöglicht das Führen folgender Fahrzeuge:

  • L
    • Traktoren bis 32 km/h in der Land - und Forstwirtschaft. Mit Anhänger maximal 25 km/h.
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h in der Land - und Forstwirtschaft auch mit Anhänger
    • Gabelstapler bis 25 km/h auch mit Anhänger

    • Besonderheit: Das Mindestalter der Führerscheinklasse L beträgt 16 Jahre.
  • T
    • Traktoren über 32 km/h bis 60 km/h in der Land - und Forstwirtschaft auch mit Anhänger
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land - und Forstwirtschaft auch mit Anhänger

    • Besonderheiten: Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Solange das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist dürfen lediglich Zugmaschinen bis 40 km/h geführt werden.
      beinhaltet Führerscheinklasse L, M, S

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungs - bzw. Prüfungsdauer unterscheidet sich wie nachfolgend beschrieben je nach Fahrzeugklasse.
  • L

    • Theorethische Ausbildung
      • 12 Doppelstunden dauert der Grundstoff. Hinzu kommen 2 Doppelstunden Zusatzstoff.
        Bei Erweiterung beträgt der Grundstoff lediglich 6 Doppelstunden.


    • Theorethische Prüfung
      • Bei Ersterteilung: Ein Fragebogen mit 30 Fragen, bei dem maximal 10 Fehlerpunkte erzielt werden dürfen.

        Bei Erweiterung: Ein Fragebogen mit 20 Fragen, bei dem maximal 6 Fehlerpunkte erzielt werden dürfen.


    • Praktische Ausbildung
      • Keine praktische Ausbildung erforderlich.


    • Praktische Prüfung
      • Keine praktische Prüfung erforderlich.

  • T

    • Theorethische Ausbildung
      • 12 Doppelstunden dauert der Grundstoff. Hinzu kommen 6 Doppelstunden Zusatzstoff.
        Bei Erweiterung beträgt der Grundstoff lediglich 6 Doppelstunden.


    • Theorethische Prüfung
      • Bei Ersterteilung: Ein Fragebogen mit 30 Fragen, bei dem maximal 10 Fehlerpunkte erzielt werden dürfen.

        Bei Erweiterung: Ein Fragebogen mit 20 Fragen, bei dem maximal 6 Fehlerpunkte erzielt werden dürfen.


    • Praktische Ausbildung
      • Die Ausbildung wird nach der Fahrschülerausbildungsverordnung vollzogen, weswegen die Anzahl der Fahrstunden von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschrittes abhängt.


    • Praktische Prüfung
      • Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt 60 Minuten. In dieser Zeit wird eine Abfahrtkontrolle, das Verbinden und Trennen und das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften geprüft.