LKW

Die Führerscheinklasse für LKW teilt sich in nachfolgende Unterklassen:

  • C1
    • Kraftfahrzeuge über 3,5 T bis 7,5 T zulässigem Gesamtgewicht
    • Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
  • C1E
    • Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht wenn das Leergewicht der Zugmaschine nicht überschritten wird und die Gesamtsumme kleiner als 12 T ist

    • Besonderheiten: beinhaltet Führerscheinklasse: BE und D1E bei Besitz von D1
  • C
    • Kraftfahrzeuge über 7,5 T zulässigem Gesamtgewicht ohne Begrenzung
    • Anhännger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht

    • Besonderheiten: beinhaltet Führerscheinklasse: C1
  • CE
    • Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht

    • Besonderheiten: beinhaltet Führerscheinklasse: C1E, BE, T, D1E bei Besitz von D1 und DE bei Besitz von D

Das Mindestalter für jede Klasse beträgt 18 Jahre. Falls es sich jedoch um gewerblichen Güterverkehr mit einem zulässigem Gesamtgewicht von über 7,5 T handelt beträgt das Mindestalter 21 Jahre.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungs - bzw. Prüfungsdauer unterscheidet sich wie nachfolgend beschrieben je nach Fahrzeugklasse.
  • C1

    • Theorethische Ausbildung
      • 6 Doppelstunden dauert der Grundstoff. Hinzu kommen 6 Doppelstunden Zusatzstoff.


    • Theorethische Prüfung
        Ein Fragebogen mit 30 Fragen, bei dem maximal 10 Fehlerpunkte erzielt werden dürfen.

    • Praktische Ausbildung
      • Die Ausbildung wird nach der Fahrschülerausbildungsverordnung vollzogen, weswegen die Anzahl der Fahrstunden von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschrittes abhängt. Hinzu kommen 3 Fahrstunden Überlandfahrt, 1 Fahrstunden Autobahnfahrt und 1 Fahrstunden Nachtfahrt.

        Sollte der Führerschein zusammen mit der Klasse C1E erworben werden ändern sich die Sonderfahrstunden wie folgt: 4 Fahrstunden Überlandfahrt (davon 1 Solo, 3 Zug), 2 Fahrstunden Autobahnfahrt (davon 1 Solo, 1 Zug), 2 Fahrstunden Nachtfahrt (2 Zug).


    • Praktische Prüfung
      • Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt 75 Minuten. In dieser Zeit wird eine Abfahrtkontrolle und das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften geprüft. Hierzu zählen auch Autobahnen und Kraftfahrtstraßen.

  • C1E

    • Theorethische Ausbildung
      • Die Theorethische Ausbildung entfällt.


    • Theorethische Prüfung
      • Die Theorieprüfung entfällt.


    • Praktische Ausbildung
      • Die Ausbildung wird nach der Fahrschülerausbildungsverordnung vollzogen, weswegen die Anzahl der Fahrstunden von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschrittes abhängt. Hinzu kommen 3 Fahrstunden Überlandfahrt, 1 Fahrstunde Autobahnfahrt und 1 Fahrstunde Nachtfahrt.

        Sollte der Führerschein zusammen mit der Klasse C1E erworben werden ändern sich die Sonderfahrstunden wie folgt: 4 Fahrstunden Überlandfahrt (davon 1 Solo, 3 Zug), 2 Fahrstunden Autobahnfahrt (davon 1 Solo, 1 Zug), 2 Fahrstunden Nachtfahrt (2 Zug).


    • Praktische Prüfung
      • Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt 75 Minuten. In dieser Zeit wird eine Sicherheitskontrolle am Anhänger, das Verbinden und Trennen und das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften geprüft. Hierzu zählen auch Autobahnen und Kraftfahrtstraßen.

  • C

    • Theorethische Ausbildung
      • 6 Doppelstunden dauert der Grundstoff. Hinzu kommen 10 Doppelstunden Zusatzstoff.


    • Theorethische Prüfung
        Ein Fragebogen mit 37 Fragen, bei dem maximal 10 Fehlerpunkte erzielt werden dürfen.

    • Praktische Ausbildung
      • Die Ausbildung wird nach der Fahrschülerausbildungsverordnung vollzogen, weswegen die Anzahl der Fahrstunden von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschrittes abhängt. Die Anzahl der Sonderfahrten hängt von bereits erworbenen Führerscheinen ab:

        Von Klasse B auf C: 5 Fahrstunden Überlandfahrt, 2 Fahrstunden Autobahnfahrt, 3 Fahrstunden Nachtfahrt
        Von Klasse C1 auf C: 3 Fahrstunden Überlandfahrt, 1 Fahrstunde Autobahnfahrt, 1 Fahrstunde Nachtfahrt
        Von Klasse C auf CE:5 Fahrstunden Überlandfahrt, 2 Fahrstunden Autobahnfahrt, 3 Fahrstunden Nachtfahrt

        Ausbildung von C und CE:8 Fahrstunden Überlandfahrt (davon 3 Solo, 5 Zug), 3 Fahrstunden Autobahnfahrt (davon 1 Solo, 2 Zug), 3 Fahrstunden Nachtfahrt (davon 3 Zug)


    • Praktische Prüfung
      • Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt 75 Minuten. In dieser Zeit wird eine Abfahrtkontrolle und das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften geprüft. Hierzu zählen auch Autobahnen und Kraftfahrtstraßen.

  • CE

    • Theorethische Ausbildung
      • 6 Doppelstunden dauert der Grundstoff. Hinzu kommen 4 Doppelstunden Zusatzstoff.


    • Theorethische Prüfung
        Ein Fragebogen mit 30 Fragen, bei dem maximal 10 Fehlerpunkte erzielt werden dürfen.

    • Praktische Ausbildung
      • Die Ausbildung wird nach der Fahrschülerausbildungsverordnung vollzogen, weswegen die Anzahl der Fahrstunden von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschrittes abhängt. Die Anzahl der Sonderfahrten hängt von bereits erworbenen Führerscheinen ab:

        Von Klasse C auf CE:5 Fahrstunden Überlandfahrt, 2 Fahrstunden Autobahnfahrt, 3 Fahrstunden Nachtfahrt

        Ausbildung von C und CE:8 Fahrstunden Überlandfahrt (davon 3 Solo, 5 Zug), 3 Fahrstunden Autobahnfahrt (davon 1 Solo, 2 Zug), 3 Fahrstunden Nachtfahrt (davon 3 Zug)


    • Praktische Prüfung
      • Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt 75 Minuten. In dieser Zeit wird eine Sicherheitskontrolle am Anhänger, das Verbinden und Trennen und das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften geprüft. Hierzu zählen auch Autobahnen und Kraftfahrtstraßen.